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Covid-19
Schutzkonzept für Ferienpass
Wir sind sehr motiviert und werden alles daran setzen, dass der Ferienpass 2021 stattfinden kann. Selbstverständlich berücksichtigen wir die Bestimmungen des BAG, Kantons und der Gemeinde. Dies könnte dann allenfalls zu Anpassungen bei einzelnen Kursen oder dem Ferienpass insgesamt führen. Wir bitten um Verständnis, dass wir in diesen Fällen keine Rückerstattung machen können.
An Kinder
ihr wisst bereits aus der Schule, dass man Vieles tun kann, um sich und andere davor zu schützen, krank zu werden. Wir bitten euch, dies auch im Ferienpass zu beachten:
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Maskenpflicht ab 12 Jahren
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Wenn du dich krank fühlst, musst du zu Hause bleiben
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regelmässig und gründlich die Hände mit Seife waschen
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deine eigene angeschrieben Trinkflasche und Pausenverpflegung mitbringen +++NEU+++
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auf Hände schütteln verzichten
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die Anweisungen der Kursleitung beachten
An Eltern
Wir danken euch für euer Verständnis und bitten euch:
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bei Krankheitssymptomen eines Familienmitglieds die Kinder vom Kurs abzumelden
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die Maskenpflicht ab 12 Jahren einzuhalten
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die Kinder nicht in die Kursräume begleiten
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die Distanz von 1.5 Metern wahren, gegenüber der Kursleitung und anderen Eltern
An Kursleiter/innen
Herzlichen Dank für eure unglaubliche Unterstützung beim Umsetzen der Schutzkonzepte für die Ferienpass-Angebote!
Es gelten die Schutz- und Hygienekonzepte eurer jeweiligen Branche und Verbände.
Minimale Anforderungen:
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Es gilt eine Maskenpflicht ab 12 Jahren
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Es wird eine Möglichkeit zur Verfügung gestellt, beim Eingang die Hände mit Seife zu waschen. Alternative: Desinfektionsmittel beim Eingang
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Nach Möglichkeit wird die Distanz von 1.5 Metern zwischen Kindern und Betreuern gewahrt
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Die Kinder werden angehalten, essen nicht untereinander auszutauschen
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Der Kursraum wird regelmässig gelüftet
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Es dürfen keine Aufführungen für Eltern stattfinden.
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In den sanitären Anlagen stehen Papierhandtücher zur Verfügung
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Beim Bringen und Abholen der Kinder können die Distanzregeln zwischen den Eltern eingehalten werden
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Teilnehmer mit Krankheitssymptomen werden nach Hause geschickt
Aktuelle BAG Richtlinien
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